Fachbeiträge

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Die Bandbreite des Städtebaus

Der Städtebau stellt eine langfristige Angelegenheit dar, in welcher in der heutigen Zeit einige Schritte weitergedacht werden muss. Was hierbei bedacht und berücksichtigt werden sollte, erfahren Sie im Blogbeitrag, verfasst von unserem Mitarbeiter aus dem Team Raumordnungsplanung Herrn M.Eng. Alexander Frey.

Symbolbild Plan mit Kling Consult Kugelschreiber

Vom ersten Konzept bis zur Rechtssatzung und von der grünen Wiese bis zum geplanten neuen Baugebiet. Der Städtebau stellt eine langfristige Angelegenheit dar, in welcher in der heutigen Zeit einige Schritte weitergedacht werden muss.

Das erste Konzept:

Sind sich Grundstückseigentümer und Kommune einig, kann eine grüne Wiese zu einem hochwertigen Quartier entwickelt werden. Am Anfang der Planung steht eine Idee, eine Vision, ohne die sich ein Siedlungskörper nicht weiterentwickeln kann. Das städtebauliche Konzept zeigt eine strukturelle Gestaltung auf, welche langfristigen Ziele auf einem Gelände möglich sind. Zielvorstellungen wie die Nutzung und Bebauung, die Verkehrserschließung oder die Dimensionierung der Grünflächen müssen bedacht werden. Vom neuen Baugebiet mit Einfamilienhäusern bis hin zu gewerblichen Entwicklungen sind alle Ebenen denkbar. Städtebauliche Konzepte stellen Entwicklungsperspektiven für einen Standort dar und bilden die Vorstufe für konkrete Planungen und Projekte.

Der Bebauungsplan:

Was auf den zukünftigen Grundstücken auf der grünen Wiese gebaut werden darf, regelt ein Bebauungsplan. Der Bebauungsplan ist ein Instrument, um auf die Bebauung Einfluss zu nehmen und bestimmte Vorgaben festzulegen. Als verbindlicher Bauleitplan wird dieser als Rechtssatzung von der Gemeinde beschlossen. Einfach gesagt: Bebauungspläne regeln, dass nicht jeder einfach so baut, wie er Lust und Laune hat. Bebauungspläne geben vor, wie tief und hoch ein Grundstück bebaut werden darf und wie viele Geschosse erlaubt sind. Von der Nutzung der Fläche als Grünfläche oder Wohngebiet, Garagen und Stellplätze oder die zu verwendenden Dachformen wie Satteldach oder Flachdach sind eine große Vielfalt von Regelungen möglich. Im Zuge der individuellen Hausplanung und dem Bauantrag spielt der Bebauungsplan als Grundlage der Anordnung des Gebäudes auf dem Grundstück sowie der Hausgröße und Form die entscheidende Rolle. Der Bebauungsplan gibt Dinge vor, die für das gesamte Baugebiet gelten und auch Dinge, die nur für einzelne Bauplätze gelten.

Die Querschnittsaufgaben:

Wie viel Straßenlärm oder Gewerbelärm das neue Wohnbaugrundstück ertragen darf, begutachtet ein Schallgutachten. Sind die gesetzlichen Werte überschritten, sind zum Beispiel Schallschutzfenster für einzelne Grundstücke oder eine Lärmschutzwand für das gesamte Baugebiet vorzusehen. Ein Artenschutzgutachten prüft die Betroffenheit artenschutzrechtlich relevanter Flora und Fauna und gibt Vermeidungs- und Ersatzmaßnahmen vor. Das Baugrundgutachten bringt die entscheidenden Hinweise zur Entwässerung und Niederschlagswasserbeseitigung. Ein Verkehrsgutachten prüft, ob das bestehende Straßennetz das neue Verkehrsaufkommen des Baugebietes aufnehmen kann. Und ein Geruchsgutachten begutachtet die einzuhaltenden Richtlinien für landwirtschaftliche Geruchsimmissionen. Die einzelnen Querschnittsaufgaben und noch einige mehr sind unverzichtbar und je nach Betroffenheit im Bebauungsplan grundlegend verankert.

Die Kommunalpolitik:

Dabei wird der Bebauungsplan für das neue Baugebiet auf der grünen Wiese vom Gemeinderat beschlossen. In gesetzlich vorgeschriebenen Schritten ist ein Aufstellungsverfahren durchzuführen, bis der Bebauungsplan letztlich Rechtskraft erlangt. In Gemeinderatssitzung werden die maßgeblichen Gestaltungsvorgaben und weiteren Planungsinhalte in fachlichen, emotionalen und politischen Diskussionen bestimmt. Planer wirken als fachliche Berater. Die letzte Beschluss-Entscheidung trifft die Kommunalpolitik, fachlich unterstützt und beratend durch Kling Consult.

 

Die gesamte Bandbreite des Städtebaus ist vielfältig und von politischen Prozessen begleitet. In langfristigen Planungshorizonten und mit ambitionierten Zielen sind städtebauliche Entwicklungen umsetzbar, um der notwendigen Wohnraumversorgung und der Nachfrage nach Gewerbestandorten Rechnung zu tragen.